Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude vorerst gestoppt!

Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms fördert die Bundesregierung zukünftig gezielter Bau­vorhaben, die das höchste CO2-Einspar­potenzial aufweisen. Erklärtes Ziel ist, die Energieeffizienz nicht nur beim Neubau, sondern auch im Gebäudebestand möglichst schnell zu verbessern. Dort werden erheblich höhere Co2-Einsparungen je Fördereuro erreicht. Am 24.01.2022 wurden die gesamten KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abrupt und vorzeitig gestoppt. Die Förderung für energieeffiziente Sanierungen (Kredit) sollen wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Die BEG Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 entfällt komplett. Bis 31.01.2022 konnten hier ursprünglich aber noch Anträge gestellt werden bis dieses Fördermodul eine Woche vorher eingestellt wurde. Die Bauvorhaben, die bis zum 23.01.2022 also noch keinen Darlehens- oder Zuschussantrag gestellt hatten, schauen nun in die Röhre! Dies betrifft zahlreiche Baugemeinschaftsprojekte und auch andere geförderte Wohnhäuser – nicht nur in Hamburg. Vor allem die Baugruppen, die mit relativ wenig Eigenkapital an den Start gehen, sind von der Einstellung der Förderung maßgeblich betroffen. Wie hier nun eine Gegenfinanzierung aussehen könnte, ermittelt STATTBAU gerade mit seinen Gruppen, Auftraggebenden und den Finanzierungsstellen.

Grundsätzlich ist es natürlich sinnvoll, die Energiesparmaßnahmen auf einem höheren Level anzusiedeln; KFW55-Häuser entsprechen zunehmend dem allgemeinen Standard. Die neue Bundesregierung möchte hingegen Gebäude fördern, die mehr als den Standard abbilden.

Dennoch kam die vorzeitige Einstellung der Förderung jetzt so überraschend, dass dies für einige Projekte, die kurz vor dem Finanzierungsabschluss standen, unter Umständen das Aus bedeutet!

Wie es mit der Förderung der Effizienzhaus-Stufe 40 weiter geht ist noch unklar. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt werden, sind von dem Förderstopp nicht betroffen.

Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll bis zum 1. Januar 2025 geändert werden. Jede neu eingebaute Heizung soll ab diesem Zeitpunkt auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Außerdem sollen die Neubau-Standards bis zum 1. Januar 2025 an die Effizienzhaus-Stufe 40 angeglichen werden. Des Weiteren werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile der Effizienzhaus-Stufe 70 entsprechen.

Weitere Maßnahmen um das Ziel der Treibhausgas-Emission zu reduzieren, sind unter anderem die Einführung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses. Der Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten sollen so verstärkt betrachtet werden können. Die sogenannte graue Energie, bezeichnet die Energiemenge, die für Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung eines Produktes – oder eines Gebäudes – aufgewendet werden muss. Ziel ist somit auch im Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft zu kommen. Außerdem wird das serielle Sanieren vorangetrieben, indem die Bundesförderung Serielles Sanieren (bei der BAFA) fortgeführt und innerhalb der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) ausgeweitet wird. Es wird auch eine breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen angestrebt. So sollen diese für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos sein.