Umstellung der KfW und BAFA Förderung

Zum 28. Juli 2022 treten Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft.

Es gibt dann keine Förderung für Effizienzhaus 100 mehr.

Für Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Einzelmaßnahmen Zuschuss) gilt eine Übergangsregelung bis einschließlich 14. August 2022.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html