Neue Förderrichtlinie ab 1.10.2024: Neubau von Mietwohnungen 1. Förderweg plus

Mit dem 1. Förderweg plus fördert die IFB den Bau von preisgünstigen Mietwohnungen für Menschen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Davon sollten insbesondere Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung profitieren.

Förderberechtigt sind Investor*innen, die Erbbauberechtigte eines städtischen Grundstücks sind, das nach Maßgabe der Drucksache „Einigung mit der Volksinitiative „Neubauten auf städtischem Grund – für immer günstig! Keine Profite mit Boden & Miete“ (Drs. 22/9845) vergeben wurde.
Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen mit einem Zinssatz von 1,0 %, Baukostenzuschüsse sowie durch laufende Zuschüsse über einen Zeitraum von 50 Jahren. Der laufende Zuschuss bestimmt sich aus der Höhe des Grundstückswertes sowie der Größe des Bauvorhabens.
Weitere Informationen unter
www.ifbhh.de/programme/immobilienwirtschaft/mietwohnungen-bauen/mietwohnungen-bauen/mietwohnungsneubau-1-foerderweg-plus