KfW verändert die Förderung für Genossenschaftsanteile

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert im Herbst 2022 Genossenschaftsanteile mit dem neuen Programm „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“. Anträge können ab dem 4. Oktober 2022 gestellt werden.
Bis zum 3. Oktober 2022 eingehende Anträge können zu den Konditionen des alten Förderprogramms „KfW-Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile“ gestellt werden.

Die Förderbedingungen finden Sie unter KfW-Wohn­eigentums­programm – Genossen­schafts­anteile